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Zweigeschossiges, traufständiges Hauptgebäude eines Ackerbürgergehöfts mit Zwerchhaus und überbauter Hofdurchfahrt auf der Nord-West-Seite der Neugasse; die rückwärtige Front des Hofes grenzt unmittelbar an die hier erhaltene Stadtmauer an. Das genannte Hauptgebäude ist ein reich verzierter Fachwerkbau, der aufgrund der geschweiften und nach oben gerichteten Gegenstreben in die 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts zu datieren ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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