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Gesamtanlage Bieber
Hauptstraße 21-35, 34-40
Hainaer Weg 2
Die Gesamtanlage umschließt den ältesten erhaltenen Teil des Ortes, der sich abseits der heutigen Hauptdurchgangsstraße befindet. Die Hauptstraße bildet in der heutigen Ortsmitte eine platzartige Aufweitung, an welcher die Straße nach Norden hin abknickt. Dieser leicht bergab führende Abschnitt zeigt eine kleinteilige, hauptsächlich noch aus giebelständigen Fachwerkwohnhäusern bestehende Bebauung einschließlich der rückwärtigen Scheunen und Nebengebäude. Unregelmäßige, asymmetrische Grundstückszuschnitte lassen die historischem Wandel unterworfene Parzellenstruktur des 18. Jahrhunderts erkennen. Die genannten Bauzeilen sind aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |