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Gesamtanlage Hof Haina
Hof Haina 1-3, 2-10
Hof Haina, eines der ältesten Hofgüter im mittelhessischen Raum, liegt im äußersten Westen der Gemarkung Rodheim-Bieber. Fünf Gehöfte bilden heute eine von drei Zufahrtswegen erschlossene Weilersiedlung. Vier dieser Höfe sind anstelle der älteren Siedlung Goßlingshausen, die ab 1410 zumindest in Teilen zur Wüstung geworden war, seit Anfang des 16. Jahrhunderts entstanden. Der fünfte Hof wurde erst 1908/09 erbaut.
Der ältere Name Goßlingshausen oder Goßelshausen steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit einer seit 1228 nachweisbaren, aus dem Biebertal stammenden, begüterten Schöffenfamilie "de Gosselshusen", die in Wetzlar am Eisenmarkt ansässig war und Eisenverhüttung und Eisenhandel betrieb. Schlackenfunde auf dem Gebiet des Hofes Haina, die eine Eisenverhüttung vor Ort seit dem Mittelalter belegen, stützen diese These.
Seit 1324 im Besitz der Grafen von Solms, gehörte Goßlingshausen politisch zu Königsberg, kirchlich zu Waldgirmes. Nach dem Verkauf des ehemals Solmser Besitzes Königsberg war Goßelshausen bzw. Haina ab 1410 gemeinsames Ritterlehen von Hessen und Solms. Ab 1628 gehörte es insgesamt dem Hessischen Landgrafen.
Ursprünglich wurde der Hof, auf dem außer der Landwirtschaft schon früh Bergbau (Eisenstein) betrieben wurde, als Landsiedelleihe am Naunheimer Gericht, vorwiegend an Amtmänner von Schloss Königsberg, vergeben. 1721 werden folgende Pächter genannt: Hanß Conrad Schneider, Johann Georg Dudenhöfer, Johann Ludwig Hartmann sen. und Johann Ludwig Hartmann jun. Ab 1727 wird die Landsiedelleihe in eine Erbleihe umgewandelt. Der letzte Lehnsvertrag wurde 1850 ausgestellt. 1854 wurde der Hof Haina Eigentum der vier dort ansässigen Familien, die unter den dörflichen Namen "Brenze", "Hans-Kurts", "Juste" und "Lenze" bekannt sind.
Der heutige Bestand an Gebäuden geht mit Ausnahme des 1908/09 erbauten Lenzschen Aussiedlerhofes auf das 16. bis 19. Jahrhunderts zurück. Acht Gewölbekeller unter den Gebäuden, die wohl noch in das 13. oder 14. Jahrhundert zu datieren sind, dokumentieren jedoch das hohe Alter der Siedlung. Die Gesamtanlage ist aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |