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Funktionales, eingeschossiges, an einer Seitengasse gelegenes Backsteingebäude. Sämtliche Merkmale, wie das weit vorkragende Walmdach, das schmucklose, zwischenzeitlich verputzte Ziegelmauerwerk, der nur im vorderen Bereich vorhandene Werksteinsockel, das große unterteilte Fenster und die mit einem Oberlicht ausgestattete Eingangstür verweisen auf eine Entstehung im frühen 20. Jahrhundert. Wegen seines hohen Identifikationswertes für die Bevölkerung des ehemals eigenständigen Dorfes Bieber ist das Backhaus Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |