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Schmales, traufständiges Fachwerkwohnhaus an einer ansteigenden, teils getreppten Nebengasse. Das laut einer neuen bzw. erneuerten Inschrift in das Jahr 1794 datierte Gebäude zeigt auf der fensterlosen Giebelseite kräftiges, durch gekrümmte Streben und Fußbänder gekennzeichnetes, symmetrisch ausgebildetes Fachwerk der Erbauungszeit. Auch die Straßenseite ist symmetrisch gestaltet. Die in beiden Geschossen paarweise angeordneten Fenster, V-förmig aufeinander zulaufende gerade Streben, die durch Balkenköpfe akzentuierte, profilierte Schwelle und der hohe Natursteinsockel prägen diese von der Straße aus einsehbare Ansicht. Das Haus ist wegen seiner ortsbildwichtigen Funktion aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |