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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Auf der Südseite der östlichen Zufahrt liegt die größte, mit den meisten Nebengebäuden versehene Hofanlage des Weilers. Das dreizonige, mit Ausnahme einer Giebelseite verputzte Fachwerkwohnhaus ist ein Bau des 17. Jahrhunderts, der wohl mehrfach verändert wurde. Der deutlich hervortretende Überstand des Obergeschosses, das hohe, steile Dach und die sichtbaren Fachwerkteile lassen qualitätvolles Fachwerk erwarten, so dass das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |