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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Der erst im 20. Jahrhundert errichtete, den östlichen Zugang zur Gesamtanlage Hof Haina bildende Hof ist inzwischen unverzichtbarer Teil des Ensembles, da die Bauten weitgehend ungestört sind und die geschlossene Anordnung der Gebäude erhalten ist. Wichtig sind vor allem seine Nebengebäude, von denen das mit einer Tordurchfahrt, mit einer hölzernen Konstruktion im Stil der Hüttenberger Tore ausgestattete, den vorderen Abschluss der Hofanlage bildende Stallgebäude hervorzuheben ist. Das großvolumige, massive Wohngebäude trägt an der Fassade eine Erinnerungstafel mit der Inschrift: "ERBAUT 1908, ZERSTÖRT AM 14. MÄRZ 1945 DURCH KRIEGSEINWIRKUNG, NEU ERBAUT 1946". Der Hof ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |