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Gegenüber der älteren Schule wurde 1901 die so genannte „Rote Schule" errichtet. Das Gebäude besteht aus einem giebelständigen und einem traufständigen Teil. Rote Klinker, heller Putz, Zierfachwerk und polygonales Natursteinmauerwerk werden in wirkungsvollem Wechsel miteinander kombiniert. Hauptcharakteristika sind die flachbogigen Fenster, das in Anlehnung an hessisches Fachwerk mit Rauten, „Mannfiguren" und Knaggen gestaltete Zierfachwerk des Giebels und der mit einer hölzernen Dachkonstruktion überfangene Eingangsbereich. Einschließlich der Einfriedung ist die Schule Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |