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Gesamtanlage historischer Ortskern
Kirchgasse 1, 3, 5
Pfarrgasse 2, 4, 6, 9-15
Von der Bebauung des historischen Ortskerns, der Keimzelle der Siedlung mit der leicht erhöht gelegenen Kirche, dem Rathaus und einem adligen Herrenhof, sind nur noch geringe Teile erhalten. Die nördliche Bauzeile der Kirchgasse umschließt südlich der Kirche zusammen mit der Gießener Straße eine Bebauungsinsel.
Die Nordseite der Kirchgasse bildet gemeinsam mit einigen Hofanlagen an der nach Nordosten in Richtung Pfarrhaus abgehenden Pfarrgasse den Rest dieser historisch wichtigen Bebauung und ist daher als Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |