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Gesamtanlage Gießener Straße
Bieberstraße 1, 5, 2-4
Bornweg 2-6, 14-18
Fellingshäuser Straße 1-3
Gießener Straße 2-28
Mühlecke 5, 2
Die geschichtlich und städtebaulich interessante Gesamtanlage erstreckt sich über das Gebiet um das Mühleck, zu dem der Bornweg sowie Teile der aus dem Ort herausführenden Bieberstraße und der Fellingshäuser Straße gehören, und wird durch die westliche Bebauung der Gießener Straße, die als Verlängerung der Fellingshäuser Straße in weitem Bogen nach Süden und Osten weitergeführt wird, erweitert. Der gesamte Bereich ist durch eine dichte und unregelmäßige Bebauung mit giebelständigen, zum Teil fachwerksichtigen Wohnhäusern unterschiedlich großer Hofanlagen gekennzeichnet.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |