Gießener Straße 43
Gießener Straße 43, Keramiktürmchen
Gießener Straße 43
Gießener Straße 43
Gießener Straße 43, Süd- und Ostansicht
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Gießen, Stadt und Landkreis
Biebertal
Rodheim-Bieber
  • Gießener Straße 43
  • Häusergasse 4
  • Gleibergstraße K 164
  • Gießener Straße
  • Am Turnerplatz L 3286
  • Am Schindwasen 9
Sachgesamtheit Gailsche Villa mit Park und Gartenhäusern
Flur: 9, 10, 12
Flurstück: 109/1, 12/15, 12/17, 12/18, 12/3, 14, 15, 16, 45/5, 66

Zweigeschossiges, verputztes Villengebäude der Jahrhundertwende im Heimatstil. Die zweigeschossige Villa wurde im Jahr 1896 von dem Frankfurter Architekten Franz von Hoven im Auftrag des Kommerzienrates Gail errichtet. In den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts erhielt sie eine Erweiterung. Das mehrfach gestaffelte Gebäude ist zur Parkseite durch einen Vorbau, der im Obergeschoss eine dreiachtel Form annimmt, geprägt. Das am Ortgang weit vorgezogene Dach zeigt eine Loggia mit mehrfach profilierten, geschnitzten Stützen und Kopfbügen, die den Schopfwalm des hohen Daches tragen. Die östliche Fassade ist schlichter gestaltet und wird von einem Risalit dominiert, dessen Giebelfassade leicht auskragt und in Fachwerk errichtet ist. Der Park der Villa Gail stellt ein außergewöhnlich gut erhaltenes Beispiel für die Parkgestaltung im späten 19. Jahrhundert dar. Die Gestaltungsprinzipien dieser Zeit sind hier konsequent umgesetzt worden, teilweise finden sich lehrbuchartig angewandte Details wie z. B. in der Wegeführung und der Ausbildung von Wegeabzweigungen nach der zu jener Zeit verfolgten Lenne-Meyerschen Schule. Als Besonderheit ist firmeneigene Gailsche Keramik als Wegeeinfassung bis heute bei vielen Wegen vorhanden. Durch die Wegeführung und das zeittypische Bepflanzungskonzept mit farben- und formenreichen Gehölzen wird ein Wechsel von offenen und geschlossenen Parkräumen innerhalb des bewusst modellierten Geländes auf nur knapp 3 ha Fläche erzeugt. Neben der am höchsten Punkt des Areals gelegenen Villa gibt es zahlreiche besondere Parkbauten: Das Schweizerhaus, das nach 1857 in Zusammenhang mit dem ersten Parkabschnitt an der damaligen Fabrik errichtet wurde sowie das Teichhaus, dessen Fassade in den 1950er Jahren verändert wurde. Im Jahr 1896 wurde das Keramiktürmchen errichtet, dem folgte um 1910 das Spielhaus, das einen Märchenfries von 1952 zeigt, gemeinsam mit einem Spielplatz. Alle Gebäude wurden an geschickt ausgewählten und bewusst inszenierten Orten im Park platziert und sind durch zahlreiche Blickbeziehungen untereinander verbunden. Der zentrale Teich liegt immer wieder im Bereich verschiedener Blickachsen und setzt durch Spiegelungen zusätzliche Effekte im Spektrum der von erhöhten Plätzen und einer Halbinsel mit Grotte aus zu erlebenden Parkbilder. Ebenso erhalten sind einzelne Skulpturen aus Gailscher Keramik sowie große Teile der Parkbeleuchtung und wenige Möblierungsgegenstände. Mit der Konzeption und Umsetzung dieses Gartenkunstwerkes sind Namen bedeutender Gartenarchitekten verbunden: Heinrich Siesmayer (1817-1900), der für die Grundkonzeption und die Geländemodellierung verantwortlich zeichnet, sowie Andreas Weber (1832-1901), Gartendirektor der Stadt Frankfurt a.M., für die Ausgestaltung der Anlage.

Das Gebäude einschließlich des umgebenden Parks sowie der Kleingebäude ist aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen als Sachgesamtheit zu schützen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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