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Hofanlage mit Fachwerkwohnhaus und Nebengebäuden. Das giebelständige, aus dem 18. Jahrhundert stammende Wohnhaus ist zur Straße hin unterkellert und hat daher in diesem Bereich einen hohen Natursteinsockel. Während das Fachwerk im Untergeschoss in Teilen im 19. Jahrhundert erneuert wurde, zeigt das Obergeschoss noch das ursprüngliche Gefüge der Erbauungszeit mit profilierter Schwelle und leicht gekrümmten, mit Gegenstreben versehenen Eckstreben. Die Hofanlage einschließlich Wohnhaus, Scheune, Hofeinfahrt und Mauerzug erfordert eine Einstufung als Kulturdenkmal aus städtebaulichen, geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |