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Wenn auch um ein Geschoß höher, ist der Bautypus von Neugasse 11 vergleichbar mit der benachbarten Nr. 9. Das Fachwerk ist insgesamt weniger aufwendig ausgeschmückt. Das Gefüge ist aber nahezu vollständig in seiner ursprünglichen Form erhalten. Wie Nr. 9 entstand auch Neugasse 11 Anfang des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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