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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Von der Straße zurückliegendes, verputztes, traufständiges Doppelwohnhaus, das vermutlich im 18. Jahrhundert entstanden ist. Während bei Nr. 12 das Erdgeschoss an der Traufseite massiv erneuert ist, zeigt Nr. 10 noch weitgehend originale Substanz. Hier setzt sich der Sockel noch klar gegenüber dem Erdgeschoss ab, das Obergeschoss kragt aus, was auf intaktes Fachwerk der Entstehungszeit schließen lässt. Im Obergeschoss besitzen die Fenster teilweise Bleiverglasung. Aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen sind die Häuser, die als bauliche Einheit aufzufassen sind, Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |