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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Mit dem gegenüber der Einmündung der Kirchgasse gelegenen, stattlichen Haus beginnt ein bis heute weitgehend intaktes Ensemble, das die Häuser dieser Straßenseite bis Nr. 28 umfasst. Das giebelständige, breit gelagerte, vollständig verputzte Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts wurde offensichtlich seit dem 19. Jahrhundert kaum verändert. Sowohl der Putz als auch die Gestaltung der Fenster und der seitlichen Eingangstür sind dieser Zeit zuzuordnen. Wichtige Details sind der stark hervortretende Sockel, die mit Brettern verblendeten, hervortretenden Geschossüberstände und die teils gesprossten und mit Klappläden versehenen Fenster, die im vorderen Teil des Erdgeschosses durch ornamental gestaltete Zierfelder bekrönt werden. Wegen seiner wichtigen Funktion im Straßenbild und aufgrund seines ursprünglichen Bestandes ist das Haus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |