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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Vollständig verkleidetes giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Sockel mit seitlichem Treppenaufgang und Kellereingang. Die enge Stellung der kleinen Fenster sowie das steile, mit Aufschieblingen versehene Dach deuten auf ein Baualter im 17. Jahrhundert hin. Mit dem Erhalt des bauzeitlichen Fachwerkgefüges ist zu rechnen. Wegen seiner für das Ortsbild wichtigen Position und seines vermutlich hohen Baualters ist der Bau aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |