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Fachwerkbau des 19. Jahrhunderts auf annähernd quadratischem Grundriss in exponierter Lage im Bereich der spitzwinklig einmündenden Kirchgasse. Das ursprünglich verputzte, kubische Gebäude ist auf einem massiven Untergeschoss errichtet, das den Geländeanstieg ausgleicht. Gemäß seiner doppelten Funktion ist es mit zwei Eingangstüren ausgestattet. Vor allem zur Straße hin ist das Fachwerk streng symmetrisch aufgebaut. Auch die vier gleichmäßig gereihten großen Fenster mit originaler Sprossengliederung im ersten Obergeschoss und das mittige Zwerchhaus betonen die Symmetrie der Fassade. Aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |