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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit Scheune. Das ausgewogen proportionierte Wohnhaus ist mit Ausnahme des hofseitigen Anbaus weitgehend original erhalten. Während das Erdgeschoss einfaches regelmäßiges Fachwerk mit geschosshohen Streben zeigt, ist das vorkragende Obergeschoss durch die profilierte Schwelle, die profilierten Füllhölzer sowie die leicht geschwungenen Streben und die mit Lilien verzierten Kopfwinkelhölzern hervorgehoben. Auch der Übergang zum Giebelbereich ist durch eine karniesartige Profilierung gestaltet. Als horizontaler Abschluss im Giebel ist eine Zahnleiste angebracht. Die Gestaltung der leicht vergrößerten Fenster ist dem Gebäude angepasst. Zusammen mit der Fachwerkscheune sowie den im 19. Jahrhundert entstandenen Nebengebäuden ist das Haus aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |