Kirchgasse 5, ev. Kirche (Foto: None)
Kirchgasse 5, ev. Kirche, Westseite (Foto: None)
Ev. Kirche, Grabmal (Foto: None)
Ev. Kirche, Grabmal (Foto: None)
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Gießen, Stadt und Landkreis
Biebertal
Rodheim-Bieber
  • Kirchgasse 5
  • Friedhofsweg
Ev. Kirche
Flur: 22
Flurstück: 29/3, 30/1

Nördlich des alten Ortskerns, etwas erhöht gelegene Kirche mit Mauerzug, der den Kirchhof nach Süden und Osten begrenzt. Das lang gestreckte, mit einem hohen, verschieferten Halbwalmdach abgeschlossene Kirchenschiff ist, wie das spitzbogige Westportal bezeugt, gotischen Ursprungs und wurde um 1600 nach Norden und Süden erweitert. Aus spätromanischer Zeit stammt der Unterbau des auf quadratischem Grundriss errichteten, mächtigen Chorturms, dessen Erdgeschoss mit einem Kreuzgratgewölbe ausgestattet ist. Sein südliches Maßwerkfenster geht in das 14. Jahrhundert zurück. Aus dem Barock sind das verschieferte Fachwerkobergeschoss des Turms und der dreigeschossige, in den oberen beiden Geschossen oktogonale, mit Welscher Haube bekrönte Turmaufbau. Bemerkenswerte Details im Kircheninneren sind die flache Tonne mit Holzrippen, die im mittleren 17. Jahrhundert entstandenen dreiseitigen Emporen mit Brüstungsmalereien von 1735 und der mit Schnitzereien versehene Taufstock von 1696. Zu erwähnen ist außerdem das Gestühl von 1656/57 und der 1546 datierte Herrschaftsstuhl sowie mehrere Bildnisgrabsteine der Familie von Holtzapfel, unter denen die des 1577 verstorbenen Vetzberger Amtmanns Magnus Holtzapfel und seiner 1583 gestorbenen Frau Margareta hervorzuheben sind.

Zusammen mit einigen nördlich der Kirche aufgestellten barocken Grabsteinen und einem Brunnenfragment ist die den historischen Ortsmittelpunkt bezeichnende Kirche Kulturdenkmal aus städtebaulichen, geschichtlichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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