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Kleine Hofanlage mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus und in rechtem Winkel angesetztem Nebengebäude. Das zweizonige, wohl noch aus dem 18. Jahrhundert stammende Wohnhaus ist auf einem Natursteinsockel errichtet. Während die Giebelseite vollständig verkleidet ist, zeigen das Obergeschoss und der hintere Teil des Erdgeschosses auf der Traufseite wie auch das Wirtschaftsgebäude einfaches Fachwerk. Aufgrund ihrer straßenbildprägenden Funktion in Sichtweite der Kirche an der ansteigenden Kirchgasse ist die Hofreite Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |