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Hofanlage mit traufständig zur Straße orientiertem Doppelwohnhaus mit gemeinsamer Torfahrt. Das aus zwei Parzellen bestehende Anwesen wurde im späten 18. oder frühen 19. Jahrhundert errichtet und besteht aus zwei traufseitigen Gebäudeteilen mit annähernd mittig angeordneter überbauter Torfahrt. Während das Gebäude Nr. 1 vollständig verputzt ist, zeigt Nr. 3 im Obergeschoss funktionales symmetrisches Fachwerk mit zwei Fensterpaaren. Das über einem hohen Bruchsteinsockel befindliche Erdgeschoss ist verputzt und weist jüngere Fensteröffnungen auf. Eine große Scheune und mehrere Nebengebäude schließen den Hof rückwärtig ab. Die gesamte Hofreite ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |