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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Fachwerkwohnhaus und Scheune auf großer Hofanlage. Das im Inneren des Hofes stehende Gebäude ist mit einem asymmetrisch aufgesetzten Zwerchhaus des 19. Jahrhunderts ausgestattet. Es wird durch sein kräftiges, noch aus dem 17. Jahrhundert stammendes Fachwerk mit breit gestellten, geschwungenen Streben mit profilierten Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln, die auf der Traufseite eine "Mannfigur" bilden, charakterisiert. Ein Klötzchenfries findet sich auf dem Rähmholz. Aus künstlerischen sowie aus geschichtlichen Gründen ist das Gebäude mitsamt der im rechten Winkel anschließenden Fachwerkscheune Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |