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Auf quadratischem Grundriss errichtetes, zweigeschossiges spätklassizistisches Wohnhaus mit Satteldach. Das in Massivbauweise ausgeführte Gebäude wird durch umlaufende Gesimse im Bereich des Sockels und unterhalb der Obergeschossfenster horizontal gegliedert. Die symmetrisch angebrachten, mit Klappläden ausgestatteten Fenster und die in der Hausmitte gelegene Eingangstür sind mit profilierten Laibungen versehen. Das über dem Eingang in das Jahr 1861 datierte Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |