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Sachgesamtheit jüdischer Friedhof
Der unterhalb der Ortsbefestigung zwischen dem Oberdorf und dem Neubaugebiet in den „Haingärten" gelegene Judenfriedhof umfasst ein Areal von 895 qm. Er diente den Juden aus Vetzberg, Krofdorf und zeitweise auch den Juden aus Gießen als Begräbnisstätte. Die letzten Beerdigungen fanden dort 1918 statt.
Der erste schriftliche Beleg für das Vorhandensein von Juden in Vetzberg überhaupt stammt aus dem Jahre 1463. Ein Vetzberger Jude verlangte Entschädigung von der Stadt Frankfurt, da sein Eigentum durch die Eroberung der Burg gelitten hatte.
Archivakten im Staatsarchiv Koblenz belegen auch für das 17. Jahrhundert einen relativ hohen jüdischen Bevölkerungsanteil. Um 1648-1650 wurde ein Fünftel der „Türkensteuer" auf die Juden des Ortes umgelegt. Demnach waren damals möglicherweise 20% der Vetzberger Juden. Sie besaßen jedoch kaum Grundbesitz und waren in der Regel sehr arm, wie das „Vetzberger Schatzungsbuch" von 1664 erkennen lässt.
Für die Mitte des 19. Jahrhunderts ist in Vetzberg eine Synagoge belegt, die zu dieser Zeit schon über 100 Jahre bestanden hatte. 1851 gehörten die Juden in Vetzberg dann zur Synagogengemeinde in Wetzlar.
Als letzter sichtbarer Hinweis auf das Vorhandensein eines bedeutenden jüdischen Bevölkerungsanteiles ist das Gräberfeld mit den zahlreichen, teils umgestürzten Grabsteinen als Gesamtanlage mit hohem geschichtlichen Aussagewert einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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