Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Mehrseitig umbaute Hofanlage mit stattlichem Hauptgebäude in Fachwerk; einzelne geschoßübergreifende Ständer in den beiden unteren Geschossen lassen eine Entstehungszeit wahrscheinlich noch im 16. Jahrhundert vermuten. Das Gebäude gilt als letztes Beispiel eines sogenannten "Freihofes“, dessen überlieferter Name auf den 1439 angeführten Besitzer Henne von Fuerbach zurückgeht. 1610 wurde der Hof Mylius, dem Kanzler Landgraf Phillipps von Hessen-Butzbach, übertragen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |