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Das genaue Alter des Vetzberger Hofes, des Stammhauses der Holtzapfel, ist unbekannt. Aufgrund von zahlreichen Akten kann jedoch davon ausgegangen werden, dass er bereits im ausgehenden Mittelalter als adliger Wirtschaftshof entstand. Nach seiner Parzellierung im Jahre 1877 wurde der ursprünglich als Einzelhof weit außerhalb des ummauerten Oberdorfes gelegene Vetzberger Hof zur Keimzelle des Unterdorfes. Die äußere Struktur der Hofanlage mit Herrenhaus, Wohngebäuden für Knechte und Mägde, Stallungen und Schuppen, die ein unregelmäßiges Hofgeviert umschließen, ist bis heute - wenn auch in sehr reduzierter Form - erhalten.
Wichtigstes Gebäude der Anlage ist das im Südwesten gelegene einstige Herrenhaus, das aus drei Teilen besteht. Der östlichste Abschnitt, Burgstraße 11, dessen Giebel frei steht, scheint der älteste zu sein und könnte noch in das 15. Jahrhundert zurückreichen. Schon die Proportionen, die Tiefe des Gebäudes, die Anlage der teilweise veränderten Fenster, aber vor allem das weit vorkragende Ober- und Giebelgeschoss sowie die auf zwei Seiten sichtbaren Balkenköpfe bezeugen ein hohes Alter. Die Fachwerkstruktur ist jedoch an keiner Stelle sichtbar, da das Gebäude an der Hofseite verputzt und sonst gänzlich verschiefert ist, so dass eine genauere Datierung derzeit nicht möglich ist. Der sich anschließende, die vorgegebenen Proportionen wahrende Teil Burgstraße 9
dürfte etwas später entstanden sein. Ebenso der niedrigere und weniger tiefe vordere Bau Burgstraße 7, dessen Erdgeschoss deutlich höher ausfällt.
Integrale Bestandteile der Hofanlage sind weiterhin die beiden mit ihrer Traufseite an die Straße grenzenden, zweigeschossigen Wohngebäude (Burg-
straße 13), von denen das erste mit einem aus Naturstein gemauerten Keller versehen ist, sowie die den nordöstlichen Abschluss bildende, geschlossene Scheunenreihe (Burgstraße 15). Hervorzuheben ist der vordere, mit seiner verschieferten Giebelseite und einem Halbwalm versehene, zur Straße hin orientierte Teil dieser Scheunenzeile. Teile seines sicher mehrfach veränderten Fachwerks mit stark dimensionierten Hölzern sind seitlich einsehbar und daher wichtig für das Straßenbild.
Die unter einem Dach zusammengefasste Gebäudefolge (Hofstraße 4, 6, 8) schließt den Hof nach Südosten ab.
Sämtlich Teile der für die Orts- und Regionalgeschichte relevanten, wirtschaftsgeschichtlich bedeutsamen Hofanlage sind wegen ihres hohen Alters aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Sachgesamtheit zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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