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Die laut Inschrift "1896 UNSEREN KINDERN" erbaute Schule steht außerhalb des Oberdorfes, doch nahe der Pforte im stark verbreiterten Kurvenbereich der Burgstraße. Das auf quadratischem Grundriss errichtete Gebäude zeigt alle Merkmale des ländlichen Stiles der späten Gründerzeit. Hauptcharakteristika sind der hohe, aus Natursteinen gemauerte Sockel, das mit Deutschem Band und Ziegelkanten ausgestattete Untergeschoss, das gänzlich verschieferte Obergeschoss und das durch Krüppel- bzw. Halbwalm und Schwebegiebel geschmückte Schieferdach. Wichtige Details sind außerdem die flachbogigen Fenster und die hölzerne Verdachung des Einganges, die das Motiv des aufwändig gestalteten Schwebegiebels wieder aufgreift. Aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen ist die Schule einschließlich der mit einem Natursteinsockel versehenen Einfriedung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |