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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Großvolumiges, aufgrund seiner Hanglage zur Talseite zweigeschossiges Fachwerkgebäude. Das hoch aufragende Gebäude, das zurückversetzt an der Mittelgasse liegt, wird durch das hohe Kellergeschoss und das steil aufragende Satteldach geprägt. Das nur auf der Gebäuderückseite sichtbare Fachwerkgefüge des Obergeschosses ist streng gegliedert, ohne Zierelemente, und verfügt an den Ecken über nahezu geschosshohe Streben mit Gegenstreben. Aufgrund seiner dominanten Postition ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |