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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Hofanlage mit Wohnhaus, Anbau und Nebengebäude. Der gegenüber dem ansteigenden Straßenniveau tiefer gelegene, den Höhenunterschied zwischen Unter- und Mittelgasse überbrückende Gebäudekomplex hat straßenbildprägende Funktion. Besonders wichtig für das kleinteilige Ambiente ist die auf den Krümmungsbereich der Mittelgasse orientierte Giebelseite des Nebengebäudes, dessen markantes Dach fast bis in Höhe der Straße herabgezogen ist. Der Hof, der zwischen dem giebelständigen Wohnhaus, dem traufständigen Anbau und dem rechtwinklig angesetzten Wirtschaftsgebäude gebildet wird, liegt genau um eine Geschosshöhe tiefer, so dass eine geschlossene Hofsituation entsteht. Wegen seiner für das Ortsbild wichtigen Lage ist die Hofreite aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |