Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Gesamtanlage Daubringer Straße
Daubringer Straße 11-49, 2-26
Zu beiden Seiten der Daubringer Straße haben sich Hofreiten des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts erhalten, die in ihrer Gebäudeanordnung sowie ihrer Parzellenstruktur noch weitgehend unverändert sind. Die zumeist giebelständigen, zweigeschossigen Wohnhäuser sind als Fachwerkbauten errichtet, die zu dem Anwesen gehörenden Scheunen sind größtenteils erhalten. Als Spiegel der dörflichen, landwirtschaftlich geprägten Struktur sind die Hofreiten in ihrer ungestörten Reihung als Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |