Gesamtanlage Daubringer Straße nach Westen
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Gesamtanlage

Gesamtanlage Daubringer Straße

Daubringer Straße 11-49, 2-26

Zu beiden Seiten der Daubringer Straße haben sich Hofreiten des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts erhalten, die in ihrer Gebäudeanordnung sowie ihrer Parzellenstruktur noch weitgehend unverändert sind. Die zumeist giebelständigen, zweigeschossigen Wohnhäuser sind als Fachwerkbauten errichtet, die zu dem Anwesen gehörenden Scheunen sind größtenteils erhalten. Als Spiegel der dörflichen, landwirtschaftlich geprägten Struktur sind die Hofreiten in ihrer ungestörten Reihung als Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen zu schützen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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