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An der Stelle der 1490 erstmals erwähnten, von der Familie von Brand, einer Seitenlinie der Herren von Buseck, erbauten Brandsburg wurde 1735 von Johann Eitel von Buseck, genannt Brand, ein barockes Herrenhaus errichtet, das als kleines Wasserschloss von einem tiefen, ausgemauerten Graben umgeben war. Nach dem Aussterben der Familie Brand wurde das Gebäude ab 1834/35 als Oberförsterei, seit 1871 als Zigarrenfabrik der Firma Emmelius genutzt.
Der vollkommen symmetrische Bau ist zweigeschossig und mit sieben Fensterachsen an der Lang- und vier Fensterachsen auf der Schmalseite ausgestattet. Hauptmerkmale sind die streng gereihten, mit Sandsteinlaibungen versehenen, architravierten Fenster und das hohe mit hochrechteckigen Giebelgauben bestückte Mansarddach. Die Eingangsseite des Gebäudes mit dem Portal ist durch einen lang gestreckten, modernen Anbau völlig verdeckt. Das Portal war – wie durch historische Aufnahmen dokumentiert – mit einem wappengeschmückten, gesprengten Giebel bekrönt und mit der folgenden Inschrift versehen: „IOHAN EITEL von BUSECK genand BRAND/ MITFÜHRER UND GANERBE DES BUSECKER THALS/ ERBAUETE DIESE BRANDSBURG IM JAHR 1735". Durch den genannten Anbau ist auch das früher mit einem ummauerten Wirtschaftshof ausgestattete Vorfeld des Gebäudes sowie die Grabenanlage in diesem Bereich vollständig verändert. An der Rückseite des Herrenhauses bezeugt ein Rest des Grabens und der hier tief herab reichende Bruchsteinsockel die einstige Wirkung.
Zum Areal der Brandburg gehört auch ein südöstlich gelegenes, ursprünglich vielleicht Wohnzwecken dienendes, zweigeschossiges Gebäude auf hohemBruchsteinsockel mit Eckquaderung. Sein asymmetrisches Fachwerk ist durch Streben, profilierte Schwellen und gerundete Füllhölzer gekennzeichnet. Es ist mit einem Krüppelwalmdach abgeschlossen und an der Giebelseite nach Westen vollständig verschiefert.
Zusammen mit dem Schlossgebäude, dem umliegenden Garten und den erhaltenen Teilen der Mauer ist es aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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