Daubringer Straße 4
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Gießen, Stadt und Landkreis
Buseck
Alten-Buseck
  • Daubringer Straße 4
Flur: 2
Flurstück: 209/3

Schmale Hofreite mit Fachwerkwohnhaus und Scheune. Das giebelständige Wohnhaus (Hausname: "Belze") war ursprünglich zweizonig und wurde später um eine Zone erweitert. Während das Fachwerk des Erdgeschosses an mehreren Stellen erneuert ist, zeigt das Obergeschoss noch qualitätsvolles Fachwerk des 17. Jahrhunderts mit klarem, symmetrischem Aufbau. Bemerkenswert sind die breit angelegten, gekrümmten Streben im Eck- und die genasten Kurzstreben im Brüstungsbereich. Eine Besonderheit des Gebäudes sind die geschnitzten, durch Streben und Kopfbänder gekennzeichneten Eckständer. Sie sind mit plastisch herausgearbeiteten Dreiviertelsäulen bestückt, die mit angedeuteten Basen und Kapitellen versehen sind. Der Schaft der Säulen ist geschuppt, wobei die von Wülsten gerahmte Mitte glatt belassen ist. Als untere und obere Abschlüsse dienen kassettierte Quaderelemente. Auch die Winkelbänder sind verziert. Eine Inschrift in der Schwelle zeigt folgenden, leider nicht mehr vollständig lesbaren Text: "M D A L K L/ DIESER BAU STET IN GOTTES HANT/ GOTT B WAR IN FEUER UND BRAND DIE EIN WOHNER VUR SINDT UND SCHAN/ WER DN GOTT SU...DER...". Aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen ist die Hofreite Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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