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Hofreite mit giebelständigem Wohnhaus und Scheune. Das vollständig verputzte, wohl aus dem frühen 18. Jahrhundert stammende Fachwerkgebäude (Hausname: "Lepperliese"), dessen Obergeschoss leicht vorkragt und ein umlaufendes profiliertes Holzgesims hat, ist an der Rückseite durch spätere Anbauten verlängert. Die kleine Hofreite hat wegen ihrer Eckposition an der schmalen Einmündung der Steingasse wichtige städtebauliche Funktion und ist deshalb ebenso wie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |