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Das schmal proportionierte, auf hohem Sockel errichtete, vollständig verschindelte Fachwerkwohnhaus (Hausname: "Vogelheinrichs") dürfte Ende des 18. oder Anfang des 19. Jahrhunderts entstanden sein. Das Dach wurde wohl sekundär aufgedrempelt, die Fenster teilweise verbreitert. Bemerkenswertes Detail ist die originale, mit Oberlicht und kassettiertem Türblatt versehene Eingangstür. Wegen seiner ungestörten Gesamtwirkung ist das Haus einschließlich der Nebengebäude und der Scheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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