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Schmales, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des beginnenden 19. Jahrhunderts. Das auf schmalem Grundriss errichtete Gebäude ist derzeit vollständig verputzt, zeigt jedoch aufgrund der Fensteranordnung ein weitgehend ungestörtes Erscheinungsbild, das auf den weitgehenden Erhalt des Fachwerkgefüges schließen lässt. Als Beispiel für kleinbäuerliche Lebens- und Wohnkultur sind das Wohnhaus sowie die Scheune aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |