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Fachwerkwohnhaus mit integrierter Tordurchfahrt. Das traufseitig zur Straße ausgerichtete Gebäude resultiert in seiner heutigen Form vermutlich aus dem Umbau eines ehemals giebelständigen Wohnhauses, das nach Norden hin durch die Überbauung der Hofeinfahrt und das Einbeziehen eines kleineren Nebengebäude erweitert wurde. Ein einheitliches Erscheinungsbild erlangt das Gebäude durch die paarweise angeordneten Fenster. Das Wohnhaus ist mit Nebengebäuden und Scheune aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |