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Als letztes Relikt eines herrschaftlichen Hauses („Brandshof") an der Flussgasse ist im Sockel des Wohnhauses an der Giebelseite ein Wappenstein angebracht. Die in flachem Relief ausgeführte Sandsteintafel (Steinmetzzeichen in der Mitte unten) zeigt links einen Schild mit einem die Zunge herausstreckenden Widderkopf, rechts einen Schild mit acht einander überlappenden, an den Rändern gezahnten Blättern. Über beiden Wappen sind an den Enden eingerollte Schriftbänder angebracht, links mit der Inschrift: „PHILIP S MOCH" und rechts mit der Inschrift „ANNO 1553". Das Fachwerkgebäude ist derzeit vollständig verputzt, kann jedoch aufgrund des leichten Geschossüberstandes, der Geschosshöhe sowie der Dachneigung einer Bauzeit um 1800 zugeordnet werden. Aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen ist das Wohngebäude sowie die Tafel als Sachteil Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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