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Das aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammende, 1976 renovierte Gebäude verfügt über einfaches, wegen seiner rechtsseitigen Erweiterung unregelmäßig aufgebautes Fachwerk. Es ist mit einem auf der rechten Seite weit nach unten gezogenen Satteldach, zwei verschieden hohen hölzernen Einfahrtstoren und einem holzverschalten Schlauchtrockenturm mit pyramidalem Abschluss und Wetterfahne ausgestattet. Wegen seiner städtebaulichen, den Platz prägenden Funktion an der Kreuzung Friedhofstraße/Schulstraße und wegen seines hohen Identifikationswertes für die Alten-Busecker Bevölkerung ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |