Die von einer Wehrmauer umgebene, ursprünglich dem Hl. Georg geweihte Kirche besteht aus einem schmalen Langhaus und einem schlanken Westturm. Sie ist im Kern frühgotisch und wurde in spätgotischer Zeit nach Osten verlängert. Der auf quadratischem Grundriss basierende mächtige Turm, der 1551 teilweise abbrannte und 1558 wiedererrichtet wurde, ist im Inneren des Erdgeschosses mit einem Kreuzgratgewölbe ausgestattet, das sich der Halbkugelform nähert, da Grat- und Scheitellinien verwischt sind. Den Übergang vom Turm zum Schiff bildet eine große, spitzbogige Öffnung mit unprofilierten Kämpfern an den Laibungen. Äußerlich ist der Turmschaft im unteren Teil ungegliedert. Lediglich Schlitzfenster und das spitzbogige, mit gekehltem Gewände versehene, 1558 entstandene Sandsteinportal an der Westseite, durchbrechen die großen Wandflächen. Der obere, gänzlich verschieferte Aufbau des Turmes, der 1643 seine heutige Gestalt bekam, besteht aus einem quadratischen Fachwerkgeschoss und zwei Achteckgeschossen mit Welscher Haube. Das Schiff, ein rechteckiger Bau mit geradem östlichem Abschluss, zeigt an der Nordseite drei schmale, dicht gereihte frühgotische Fenster mit Gewänden aus dem späten 13. Jahrhundert, an der Südseite und im Osten größere, spätgotische Fenster sowie ein spitzbogiges Sandsteinportal von 1558 an der Südseite. Das Innere wurde, wie der Turmaufbau, 1643 erneuert. Es wurde mit vier, über äußere Treppen erreichbare Emporen, von denen die südliche mittlerweile entfernt ist, und einer Holztonne ausgestattet, deren Schalung 1885 erneuert wurde. Wichtige Ausstattungsdetails sind: Eine Wandnische mit kreisrundem Becken im Chorbereich, eine Piscina für rituelle Handwaschungen, die hölzerne, nach 1643 entstandene Kanzel, deren Schalldeckel mit einem Pelikan geschmückt ist, die pneumatische Orgel der Firma Förster, die seit 1885 die ursprüngliche, verlorene Barockorgel ersetzt sowie der runde, romanische Taufstein aus Basaltlava, der durch acht rundbogige Doppelblenden verziert ist und in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts datiert werden kann.Weiterhin sind das Doppelgrabmal des Hans Philipp von Buseck und seiner Ehefrau Agnes von Schwalbach aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, das Grabmal des Hermann von Buseck, genannt Rüser (gest. 1575) und das außen an der Südwand eingelassene Grabmal der Anna von Schwalbach (gest. 1597) zu erwähnen. Die Kirche und der Kirchhof einschließlich der Mauer sind als Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.