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Stattliches, vollständig verputztes Fachwerkhaus (Gasthaus "Hessischer-Hof") in ortsbildprägender Lage am Kreuzungsbereich Großen-Busecker Straße/Schulstraße gegenüber der Kirche. Das im Sockel und im Erdgeschoss verklinkerte Gebäude, das ursprünglich Wohnhaus eines bäuerlichen Anwesens war, wurde spätestens seit der Mitte des 19. Jahrhunderts als Gasthaus und Umspannhof genutzt. Es dürfte im Obergeschoss intaktes Fachwerk des 17. Jahrhunderts aufweisen. Hierfür spricht der starke Geschossüberstand an der Traufseite und im Bereich des Giebels. Das Anwesen ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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