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Zweigeschossiger Klinkerbau der Jahrhundertwende. Die Straßenfassade des im frühen 20. Jahrhundert errichteten Wohnhauses wird optisch durch den geschweiften Giebel, der, ebenso wie die Gebäudeecken, in rotem Klinker von der gelb gehaltenen Fassade abgesetzt ist, dominiert. Bestimmend für das Erscheinungsbild sind der hohe Bruchsteinsockel mit Eckquaderung, das große, korbbogige Fenster im Erdgeschoss sowie der risalitartig vorgezogene Eingangsbereich an der Traufseite. Eine horizontale Gliederung erfolgt durch zwei unterschiedlich gestaltete "Deutsche Bänder". Das Gebäude ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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