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Hofreite mit Fachwerkwohnhaus, Nebengebäuden und Scheune. Das schmale, giebelständige, nach hinten durch einen Anbau verlängerte Wohnhaus (Hausname: "Kochleppersch") ist vollständig verputzt und an der Hofseite im Eingangsbereich massiv erneuert. Die schmalen Proportionen und der besonders an der östlichen Traufseite stark ausgeprägte Überstand des Obergeschosses lassen auf intaktes Fachwerk des 18. Jahrhunderts schließen. Einschließlich der Scheune von 1902, der alten Hofpflasterung und der schmiedeeisernen Toranlage von 1930 ist die Hofreite aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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