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Das am Rande des alten Dorfkernes, an der ehemaligen Judengasse gelegene, aus drei Teilbauten bestehende Fachwerkdoppelhaus bestand ursprünglich aus dem Haus Nr. 7 und dem älteren Teil des Hauses Nr. 5, das sekundär um eine Achse verlängert wurde. Sowohl Nr. 5 (Hausname: „Mouls"), als auch Nr. 7 (Hausname: „Pfeifersch") waren im 18. und frühen 19. Jahrhundert in jüdischem Besitz. Der Geschossüberstand von ca. 10 cm an den beiden älteren Bauteilen sowie das steile Dach lassen auf ein relativ hohes Alter schließen. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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