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Auf quadratischem Grundriss 1840 bis 1842 errichtetes, dreigeschossiges, ehemaliges Schulgebäude, jetzt Gemeindeverwaltung (Rathaus). Das auf der Hauptseite vierachsige, sonst dreiachsige Eckgebäude zeigt in den unteren zwei Geschossen Natursteinmauerwerk und ist im zusätzlich 1891 geschaffenen zweiten Obergeschoss verputzt. Der mit hohen, streng gereihten Fenstern versehene, schmucklose Bau ist wegen seiner geschichtlichen Bedeutung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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