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Gesamtanlage historischer Ortskern
Borngasse 3-15, 4, 6
Fünfhausen 2
Untergasse 3-5
Die Borngasse, die sich in ansteigendem Bogen um die Kirche zieht, stellt den Kern der Siedlung dar und ist bis heute durch historische Bebauung und Parzellierung geprägt. Neben einer großen Zahl Einzeldenkmale finden sich insbesondere im östlichen Teil am Übergang zur Untergasse erhaltenswerte Hofanlagen des 18. und 19. Jahrhunderts, die im Rahmen der Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen zu schützen sind.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |