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Von der bogenförmig verlaufenden Straße zurückgesetzter, großer, massiver Bruchsteinbau des frühen 20. Jahrhunderts in ortsbildprägender Lage. Errichtet als Faselstall zur Unterbringung der für die Zucht vorgesehenen Ochsen, Eber und Ziegenböcke. Hauptmerkmale sind das mächtige, mit einem Dachreiter, einem quadratischen Aufbau mit Welscher Haube, versehene Satteldach, das auf der Traufseite und besonders über dem niedrigeren Anbau weit nach unten gezogen ist. Bemerkenswert sind auch das an der Giebelseite angebrachte, vergitterte Rundfenster und die beiden korbbogenförmig überfangenen Holztore. Aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen ist das Gebäude Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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