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Schmales, giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Kellersockel mit rückwärtig anschließender großer Fachwerkscheune. Das Haus, dessen Proportionen und Geschossüberstände auf ungestörtes Fachwerk des 18. Jahrhunderts schließen lassen, ist in jüngster Zeit neu verputzt worden, wobei die an der Giebelfassade vorhandenen plastischen Rautenfriese an den Geschossübergängen sowie die farblich abgesetzten Stabmotive an den Gebäudeecken entfernt wurden. Besonders wichtig für die städtebauliche Situation ist die Lage des bäuerlichen Anwesens gegenüber der Kirche und die markante Gestaltung der gassenartigen Einfahrt zu den zurückliegenden Hofreiten 9, 11 und 13 durch die seitliche Giebelfassade der Scheune. Es ist daher in seiner Gesamtheit Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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