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Einhaus, bestehend aus einem vorderen, mit dem Giebel zur Borngasse orientierten Wohnteil und einem Scheunenteil zur Hintergasse. Das an den Traufseiten verputzte, im südlichen Scheunenteil veränderte Gebäude zeigt im Obergeschoss der freiliegenden Giebelseite Originalsubstanz der Erbauungszeit. Das ursprünglich vollkommen symmetrisch gestaltete Fachwerk des 17. Jahrhunderts wird hier durch kräftige, geschwungene Streben mit Gegenstreben gekennzeichnet. Sowohl die oberen Gegenstreben, als auch die Kopfwinkelhölzer sind geschweift geführt, was auf rheinische Einflüsse schließen lässt. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und wegen seiner Ecklage auch aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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