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Dreigeschossiges, traufständiges Fachwerkbürgerhaus mit breitem Zwerchhaus; das Fachwerk ist verputzt. Die Zonierung mit seitlicher Erschließung und danebenliegendem breiteren Raumabschnitt ist offenbar in allen Geschossen erhalten. Das im 18. Jahrhundert errichtete Gebäude war ursprünglich vermutlich von einem Handwerker bewohnt und zu Wohnzwecken vermietet. Ähnliche Gebäude sind in der Roßbrunnenstraße mit den Nummern 7, 9 und 12 erhalten. Sie sind wichtiger Bestandteil der Butzbacher Gesamtanlage im Stadtkern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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